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Ritterhuder Angelsportverein
"Hammebiss" e.V.
Fisch
Wasser Panorama

Gewässerordnung

  • Die Gewässer sind unser höchstes Gut und sollen allen als Erholungsstätte dienen.
  • Das Eigentum der Anlieger darf nicht beschädigt werden. Weidentore sind sofort wieder zu schließen.
  • Vor dem Verlassen des Gewässers hat jeder seinen Platz von Unrat zu säubern.
  • Auf Fang gestellte Angeln müssen stets in Sichtweite des Erlaubnisscheinsinhabers sein.
  • Es wird von jedem Angler verlangt, dass er einen Hakenlöser, Kescher, Messer und Schlagholz bei sich führt.
  • Untermaßige oder geschützte Fische sind vorsichtig mit nassen Händen vom Haken zu lösen und wieder einzusetzen. Bei verschlucktem Haken ist das Vorfach am oder im Maul abzuschneiden.
  • Jeder maßige Fisch ist sofort zu töten.
  • Alle Fischereiausübenden sind angehalten, die Richtlinien des Bundes Tier- und Naturschutzgesetzes und des Nieders. Fischereigesetzes zu beachten.
  • Es ist eine Fangliste zu führen und bei Neuerwerb der nächstjährigen Fischereierlaubnis abzugeben.
  • Verstöße gegen die Gewässerordnung führen zum Entzug des Fischereierlaubnisscheins.
  • Fischereiaufseher sind berechtigt die Fischereierlaubnisscheine einzuziehen und dem Vereinsvorstand vorzulegen. Dieser beschließt dann weitere Maßnahmen.

Gültig ab 01.01.2002