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Gewässerordnung
- Die Gewässer sind unser höchstes Gut und sollen allen als Erholungsstätte dienen.
- Das Eigentum der Anlieger darf nicht beschädigt werden. Weidentore sind sofort wieder zu schließen.
- Vor dem Verlassen des Gewässers hat jeder seinen Platz von Unrat zu säubern.
- Auf Fang gestellte Angeln müssen stets in Sichtweite des Erlaubnisscheinsinhabers sein.
- Es wird von jedem Angler verlangt, dass er einen Hakenlöser, Kescher, Messer und Schlagholz bei sich führt.
- Untermaßige oder geschützte Fische sind vorsichtig mit nassen Händen vom Haken zu lösen und wieder einzusetzen. Bei verschlucktem Haken ist das Vorfach am oder im Maul abzuschneiden.
- Jeder maßige Fisch ist sofort zu töten.
- Alle Fischereiausübenden sind angehalten, die Richtlinien des Bundes Tier- und Naturschutzgesetzes und des Nieders. Fischereigesetzes zu beachten.
- Es ist eine Fangliste zu führen und bei Neuerwerb der nächstjährigen Fischereierlaubnis abzugeben.
- Verstöße gegen die Gewässerordnung führen zum Entzug des Fischereierlaubnisscheins.
- Fischereiaufseher sind berechtigt die Fischereierlaubnisscheine einzuziehen und dem Vereinsvorstand vorzulegen. Dieser beschließt dann weitere Maßnahmen.
Gültig ab 01.01.2002